§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Sie können von dem Kunden bei Vertragsschluss abgerufen werden und in wiedergabefähiger - also printfähiger - Weise gespeichert werden.
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Die Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Textform. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
Verbraucher im Sinne der Verkaufsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen in eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. der Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Der im Folgenden verwendete Begriff der Seminare für alle Veranstaltungen, in denen Wissen und Fähigkeiten vermittelt werden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Die Bestellung in Textform ist ein bindender Antrag des Kunden. Der Zugang des Antrags wird an den Kunden bestätigt. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zu Stande.
§ 3 Widerrufsrecht des Kunden bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes
- Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht dieses Vertrages zu.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
- Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB) über
- die Lieferung von Waren: jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
- Erbringung von Dienstleistungen: jedoch nicht vor Vertragsschluss
- in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV;
sowie bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB)) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Rinntech-Metriwerk GmbH & Co. KG
Hardtstrasse 20-22
D-69124 Heidelberg, Germany
FON: +49-6221-71405-0
FAX: +49-6221-71405-234
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- Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr an uns zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst haben.
§ 4 Preise
- Unsere Preise verstehe sich in Euro und soweit nicht anders angegeben pro St&uumck. Unsere allgemeinen Preisangaben sind freibleibend.
- Unsere Preisangaben schließen Liefer- und Versandkosten, Kosten des Geldtransfers sowie etwaige MWSt. nicht ein.
- Bei einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als vier Monaten sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten (nicht unwesentlich) erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als fünf Prozent des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Zahlungsverzug des Kunden
- Unsere Rechnungen an Kunden in Deutschland sind innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung gerechnet vom Tag der Leistung oder Eintritt des Annahmeverzugs ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen an Kunden im Ausland sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum und vor Lieferung der Ware fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Kunden in Deutschland kommen nach Ablauf von 30 Tagen seit Auslieferung in Zahlungsverzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Ein Kunde im Ausland kommt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug.
Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung oder der Ware Zahlung erfolgt.
Für den Fall, dass der Zeitpunkt, der des Zugangs der Rechnung unsicher ist, kommt der Kunde, der nicht Schuldner ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
- Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5% über den gemäß § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der pauschale Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gem. § 7 geltend zumachen.
§ 6 Lieferzeit und Lieferhindernisse
- Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
- Sollten wir auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umständen, beispielsweise auf Zuliefererseite nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Wir behalten uns vor, ggf. vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten.
- Bei einer Leistungsverhinderung i. S. von Ziff.2 von länger als drei Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den vorgenannten Gründen nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
- Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
- Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.
- Der Leistungszeit für Dienstleistungen wird im jeweiligen Einzelfall mit dem Kunden abgestimmt.
Wir verpflichten uns zur Nennung 3 verschiedener Leistungestermine im Zeitraum von 12 Wochen nach Annahme des Antrags.
Die Leistungstermine werden innerhalb der üblichen Arbeitszeiten (8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) genannt werden.
- Die Leistungszeit für Seminare richtet sich nach den jeweils aktuell angebotenen Kursen und ist vor Buchung bei uns zu erfragen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei nicht erreichter Teilnahmezahl, das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines Monat nach dem ursprünglich vereinbarten Seminartermin anzubieten.
Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, bereits empfangene Leistungen sind beidseitig Zug-um-Zug zurückzugewähren, wobei die Erstleistungspflicht beim Kunden liegt.
Ist eine Teilnahme an dem gebuchten Seminar durch den Kunden nicht möglich, werden bei einer Stornierung bis zu 15 Arbeitstagen vor Seminarbeginn die Seminargebühren für ein Seminar zu einem späteren Termin gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nur bei der ersten Stornierung.
Bei einem späteren Rücktritt gilt die nachfolgenden Regelung:
Bei einem Rücktritt bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn fallen 40% der Seminargebühr als pauschalisierter Schadenersatz an.
Bei einem Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn fallen 60% der Seminargebühren als pauschalisierter Schadenersatz an.
Bei einem späteren Rücktritt als 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig, berechtigt jedoch zum Bezug der kompletten Seminarunterlagen, soweit diese im Seminarpreis enthalten sind.
Der zu zahlende Schadensbetrag kann im Einzelfalle höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Veranstalter einen höheren oder der Teilnehmer einen niedrigeren Schaden nachweist.
- Warenlieferungen erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ab Werk (ex works nach Incotermns 2000). Auch wenn ein abweichender Erfüllungsort der Lieferung vereinbart wird, gehen etwaige Frachtkosten ebenfalls zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde hat zum Fertigstellungstermin die Ware abzunehmen. Kommt er mit dieser Verpflichtung in Verzug, ist ungeachtet § 5,1 der vereinbarte Preis sofort fällig. Dadurch entstehende Kosten, etwa durch Lagerhaltung, hat der Kunde zu bezahlen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entgangender Gewinn und Mehrkosten sind uns zu ersetzen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist der ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts ist der Vorbehaltsware an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht in Zahlungsverzug gerät.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die verarbeitete neue Sache hat der Kunde auf unser Eigentum unverzüglich hinzuweisen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck in Aufbewahrung- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotene Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
Bei Verbrauchern richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den gesetzlichen Rücktrittsregelung der §§ 449 Abs. 2, 346 BGB.
Bei Unternehmern sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig, zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Ein Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.
An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein Überschuss wir an den Kunden ausgekehrt.
§ 8 Gefahrübergang
- Die Gefahr geht mit Übergang der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
- Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben.
§ 9 Gewährleistung
- Bei Kunden, die Unternehmern sind, sind die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
- Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage, maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
- Bei Waren von einem Wert unter 50 EUR kann der Kunde nur Nachlieferung verlangen.
- Bei Kunden die Unternehmern sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von zwanzig Tagen eingeräumt. Wir sind zu mehrmaligen Nachbesserungsversuchen berechtigt, soweit dies den Kunden zumutbar ist.
- Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware in mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die auf Grund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200% übersteigen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelbehafteten Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn es sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
- Nimmt uns der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertige Wort fahrlässig und vorsätzlich zu vertreten hat.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 14 Tage ab Erhalt der Ware, im Falle der Versendung ab Übernahme vom Spediteur oder Frachtführer. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Andernfalls sind seine Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen
Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden.
- Die gerügte Ware ist im Original oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßem Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.
§ 11 Garantien
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.
- Soweit der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.
- Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen der Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
- Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu fünf Prozent des mit uns vereinbarten Kaufpreises. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Absätzen ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
- Gebuchte Seminare:
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
In solchen Fällen kann der Veranstalter nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet werden. Generell gilt, dass der Veranstalter beim Ausfall eines Seminars nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.
$ 13 Leasing
Für Leasingverträge gelten die Konditionen der Leasinggesellschaft. Leasingangebote sind freibleibend. Der Abschluss eines Leasingvertrages ist vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung durch den Leasinggeber.
§ 14 Softwarelizenzen
- Mit einer Softwarelizenz erwirbt der Kunde die Rechte zur Nutzung der Software auf der vertraglich vereinbarten Zahl von Computern.
- Die Nutzungsrechte aus einer Softwarelizenz gelten nur für den Kunden und sind nicht auf Dritte übertragbar.
- RINNTECH behält sich die Vergabe der Freischaltcodes zur Nutzung der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühr vor.
- Jegliche Veränderung und die Decompilierung der Software sind dem Kunden untersagt.
§ 15 Verjährung
- Für Unternehmer beträgt die Gewähr-leistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware.
§ 16 Schlussbestimmungen Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt Heidelberg als Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam/nichtig und nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt.
Hinweis zur Datenspeicherung
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
Stand:01.01.2011
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